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Impressum

Medical Systems Consulting Ltd.

Hauptsitz:

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Director Jörg Franz
Registered in England and Wales

Company No.:05150529

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Geschäftsführer Jörg Franz
Amtsgericht Hamm
HRB 5457

Ust.-ID-Nr.: DE244833208
Steuer-Nr.: 5316/5755/0390

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstellung von Gutachten, Analysen, Expertisen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, genannt Berater-Dienstleistungen (kurz BDl)

§1 Vertragsgegenstand

1. Gegenstand des Vertrages ist die in der Auftragserteilung/Auftragsbestätigung dargelegte Aufgabe des Sachverständigen Auftragnehmers (AN).
2. Als Grund für die Beauftragung des Sachverständigen/AN gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftragsgeber ist verpflichtet dem Sachverständigen/AN genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies dem Sachverständigen/AN unverzüglich mitzuteilen. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen abweichende Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers gelten nur dann, wenn Sie vom Sachverständigen/AN ausdrücklich unterschrieben
werden.

§2 Rechte und Pflichten

1. Der Auftrag zur Erbringung von Berater-Dienstleistungen wird vom Sachverständigen/AN nach den geltenden Grundsätzen unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
2. Der Sachverständige/AN ist nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden, wenn diese eine inhaltliche Unrichtigkeit des Gutachtens zur Folge hätten.
3. Der Sachverständige/AN kann, ohne eine besondereZustimmung des Auftraggebers, folgende, für die Durchführung des Auftrages notwendigen Dinge veranlassen: Besichtigungen, notwendige Untersuchungen, Laborversuche, Fotos, Skizzen, Reisen bis zu einer Entfernung von 200 km. (Abweichend hierzu können andere Pauschalen im Auftrag vereinbart werden).
4. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Sachverständigen/AN, die zur Erbringung von BDl notwendigen Auskünfte bei Beteiligten, Behörden oder unabhängigen Dritten einzuholen. Auf Verlangen des Sachverständigen/AN sind Einzelvollmachten zu erstellen.

§3 Mitwirkungspflichtdes Aufraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle für den Sachverständigen/AN notwendigen, sowie gewünschten Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen/AN bei der Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Sachverständigen/AN unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für die Erbringung der beauftragten BDl von Belang sind.

§4 Hilfskräfte bei Erstellung von Gutachten

Der Sachverständige/AN ist verpflichtet Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrags jedoch notwendig ist, kann der Sachverständige/AN nach eigenem Ermessen Hilfskräfte heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit dem Sachverständigen, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 500 € im Einzelfall. Sofern höhere Kosten anfallen sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen. Weitere Sachverständige können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Der Sachverständige/AN haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger oder Fachgutachter.

§5 Terminvereinbarung

Der Sachverständige/AN hat die BDl in einer für ihn zumutbaren Zeit zu erbringen. Terminabsprachen gelten nur dann, sofern sie schriftlich dem Auftraggeber zugesichert worden sind.

§6 Schweigepflicht

1. Der Sachverständige/AN ist im Rahmen seiner Tätigkeit dazu verpflichtet, die ihm anvertrauten persönlichen und geschäftlichen Geheimnissee nicht an Dritte weiterzugeben. Auch über nicht offenkundige Tatsachen hat er Verschwiegenheit zu wahren.
2. Der Sachverständige/AN ist zur Offenbarung der ihm anvertrauten Geheimnisse dann befugt, wenn dies Aufgrund gesetzlicher Vorschriften geschieht oder der Auftraggeber ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat.

§7 Urheberrecht

1. Der Auftraggeber darf die von ihm in Auftrag gegebenen Unterlagen nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigungen und Veröffentlichung sind nur dann möglich, wenn der Sachverständige/AN hierzu ausdrücklich sein schriftliches Einverständnis gegeben hat. Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft.
2. Der Sachverständige/AN hat an den von ihm erstellten Unterlagen ein Urheberrecht.

§8 Vergütung

1. Grundlage für die Vergütung der Leistungen sind die getroffenen Vereinbarungen des Vertrags.
2. Der AN kann Vorauszahlungen für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen verlangen. Die Höhe der angeordneten Vorauszahlungen ist im jeweiligen Vertrag anzugeben. Der AN ist berechtigt erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden.
3. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch darauf, die ihm entstandenen Aufwendungen, die für die Erstellung der geforderten Unterlagen notwendig sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
4. Die volle Gebühr wird mit Überreichung der Unterlagen an den Auftraggeber oder einer von ihm benannten Person fällig. Bereits bezahlte Vorauszahlungen sind in Abzug zu bringen.
5. Die Gebühren können entweder fest vereinbart werden oder nach einem Stunden-Verrechnungssatz nach Zeitaufwand.
6. Im Einzelfall kann der Auftragnehmer diese Gebühren bis zu 30% überschreiten, wenn von ihm nur Teilleistungen gefordert werden, es eines umfangreichen Literaturstudiums bedarf oder ein besonderer Einsatz des Sachverständigen gefordert wird (z.B. Arbeit an Feiertagen, Eilbedürftigkeit). Hierrüber hat der Auftragnehmer Nachweis zu erbringen.
7. Alle Leistungen unterliegen der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19%.

§9 Zahlungen

Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe der Unterlagen fällig. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung hat der Auftraggeber für den Schaden einzustehen, der dem Auftragnehmer durch diesen Verzug entstanden ist. Des weiteren ist der Auftragnehmer befugt Verzugszinsen zu verlangen, die in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank angesetzt werden können.

§10 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit. Unabhängig davon, ob es sich um eine vertragliche, außervertragliche oder um eine gesetzliche Anspruchsgrundlage handelt.
2. Im Schadensfall beträgt die Gewährleistungspflicht für vertragliche/außervertragliche oder gesetzliche Ansprüche höchstens drei Jahre. Sofern die gesetzliche Gewährleistungsfrist eine kürzere Dauer vorsieht, gilt diese. Die Frist von drei Jahren beginnt jeweils mit der Übergabe der vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen oder mit Beendigung der Beratungstätigkeit.

§11 Kündigung

1. Eine Kündigung eines Beratungsauftrages ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
2. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht in zur Leistungserbringung benötigter Unterlagen verweigert oder dem Auftragnehmer keinen Zugang zum zu bewertenden Objekt verschafft. Des weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber den Sachverständigen/AN in seiner Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung des Sachverständigen/AN nicht ändert.
3. Sofern die Kündigungsgründe vom Sachverständigen/AN zu vertreten sind, hat dieser einen Anspruch auf eine Vergütung, die sich nach dem Stand seiner Arbeiten bemisst. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Sachverständigen/AN.

§12 Gerichtstand und Erfüllung

Erfüllungsort ist Holzwickede, Gerichtsstand ist Unna/Hamm.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Falls eine Bestimmungen dieses Vertrages aufgrund gesetzlicher Regelungen nichtig ist, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmung dieses Vertrages nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen können durch solche ersetzt werden, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen und gesetzlich zulässig sind. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Annahme einer solchen Ersatzbestimmung.
2. Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag haben schriftlich zu erfolgen.

Holzwickede 01. August 2020