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Kooperation geplant?

Wir bieten fachorientierte Lösungen aus einer Hand

Die Entwicklung in Deutschland ist eindeutig:

Die gute alte radiologische Einzelpraxis ist in Deutschland nur noch in Ausnahmefällen existenzfähig. Statistisch gesehen entscheiden sich bereits 9 von 10 Gründern einer Praxis für diagnostische Radiologie für eine Kooperation.

Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

Durch die Überalterung der Ärzteschaft und den Mangel an nachkommenden Interessenten für die Praxistätigkeit sind Einzelpraxen zunehmend schwieriger zu besetzen
Die jungen niederlassungswilligen Radiologen wünschen sich Praxisformen mit geregelten Arbeitszeiten und kollegialem, fachlichen Austausch im Praxisalltag
Die Abrechnungssituation zwingt vermehrt zu wirtschaftlich orientierter Leistungserbringung, zum Beispiel gemeinsame Raum- und Gerätenutzung, Standortverlegung z.B. an eine Klinik, Teleradiologie, Aufnahme von Partnern, Anstellung von Ärzten u.s.w.

Wann ist Kooperation sinnvoll?

So verschieden auch die Motive der Ärzte und Zahnärzte sein mögen, die sich für eine Kooperation interessieren, es gibt viel klare und rationale Argumente für und einige wenige (aber gewichtige) dagegen. Wer sich für eine Kooperation entscheidet, muss sich gerade auch dieser Punkte sehr bewusst sein.

Vorteile einer ärztlichen Kooperation:

Kollegialer fachlicher Austausch im Praxisalltag
Geregelte Arbeitszeiten und geregelte Aufgabenverteilung
Geringerer individueller Verwaltungsaufwand
Mehr Zeit für Freizeitaktivitäten und Familie
Weiterbildung durch Kollegen in Praxis
Spezialisierung auf besondere Qualifikationen
Leistungsausweitung der Praxis
Verstärkte Teilnahme an Integrierter Versorgung (IV)
Schaffung von Alleinstellungsmerkmalen / Wettbewerbsvorteilen
Kostenreduzierung durch gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten, Personal und Geräten
Kooperationen / Vernetzung mit stationärer Versorgung
Steigerung des Praxiswertes / Wert des Praxisanteils
Ggf. Weiterführung oder „Auslaufen“ des bisherigen Standortes

Nachteile einer ärztlichen Kooperation:

Ggf. Aufgabe der eigenen Kassenzulassung (MVZ)
Reduzierung der eigenen Entscheidungskompetenz
Einschränkung auch der individuellen ärztlichen Entscheidung (Praxisstandards?)
Gruppendynamische Prozesse sind systemimmanent
Haftungsrechtliche Probleme (Verbindlichkeiten, Schadenersatz)
Nutzungsprobleme bei bisheriger eigener Praxisimmobilie

Die Entscheidung über die Kooperationsform kommt zuletzt – und nicht am Anfang!

Oft wird von den Beteiligten der große Fehler gemacht, sich schon in der frühen Phase der Vorbereitung einer Kooperation auf eine – aus welchem Grund auch – gewünschte Kooperationsform festzulegen.

Dabei gibt es heute so viele verschiedene Variationen und Ausrichtungen von ärztlichen oder zahnärztlichen Kooperationen, dass nahezu jedes Anforderungsprofil erfüllt werden kann.

Die häufigsten Kooperationsformen / Berufsausübungsgemeinschaften (BAGs) bzw. rechtliche Gesellschaftsformen sind:

Gemeinschaftspraxen (am gleichen Praxissitz)
überörtliche Gemeinschaftspraxen
Teilgemeinschaftspraxen
Gerätegemeinschaften
Kooperationen mit angestellten Ärzten
Partnerschaftsgesellschaften
Medizinische Versorgungszentren (MVZs)
GmbHs
Genossenschaften
Jobsharing
Übergangskooperationen

Wie finde ich die richtige Kooperationsform? – Hier gibt es keine Standardantwort!

Auf dem Weg in eine Kooperation sollte man sich von erfahrenen Beratern begleiten lassen, denn Fehler in der Gründungs- oder Beitrittsphase lassen sich nach geleisteter Unterschrift unter die Gesellschaftsverträge nur schwer wieder korrigieren.

Weder sympathiegetriebene Euphorie ist hier angebracht noch übervorsichtiges Misstrauen!

Erfahrene Berater führen in dieser frühen Vorbereitungsphase die oft verschiedenen Ausgangspositionen und Anforderungsprofile der Beteiligten zusammen und erarbeiten gemeinsam mit den Ärzten einen Katalog an Fragen und Antworten, dessen Auswertung dann in einen Vorschlag oder eine gemeinsame Entscheidung über die angestrebten Ziele der neuen Kooperation mündet.

Dieses gemeinsam erarbeitete Zukunftskonzept, welches ja später in der Kooperation auch gelebt werden soll, ist gemeinsam mit der Analyse der lokalen Situation und der aktuellen gesetzlichen Regelungen dann die entscheidende Ausgangsbasis für die Auswahl der richtigen Kooperationsform. Hierzu und für eine konfliktfreie professionelle Umsetzung braucht es dann fachübergreifendes Expertenwissen.

Unsere Leistungen umfassen Komplettlösungen von der Einstiegsberatung über die Konzeption bis hin zur Vertragsgestaltung und Vertragsunterzeichnung. Dies geschieht jeweils in enger Kooperation mit beteiligten Institutionen, Behörden, Rechtsanwälten und Steuerberatern.

Gern arbeiten wir auch Hand in Hand mit einem Juristen oder Steuerberater Ihrer Wahl.

Nehmen Sie uns beim Wort !